Seit dem 11.06.2010 ist eine neue Verbraucherkreditrichtlinie in Deutschland umgesetzt worden.
Im Rahmen dieser Umsetzung gelten neue Regelungen für die Berechnung des effektiven Jahreszinses. Für sog. "unechte Abschnittsfinanzierungen", d. h. Immobiliardarlehensverträge, bei denen der Kreditgeber mit dem Kunden eine Sollzinsbindung vereinbart, die kürzer ist als die Zeit bis zur vollständigen Rückzahlung, kann es dabei unter bestimmten Voraussetzungen zu einer Veränderung der Berechnungsgrundlage und damit des Ergebnisses der Effektivzinsberechnung kommen. Für unechte Abschnittsfinanzierungen wird nach den neuen Vorgaben für die Effektivzinsberechnung lt. Preisangabenverordnung (Anlage zu § 6 PangV II. lit. j) der effektive Jahreszins unter Berücksichtigung der Konditionen für die voraussichtliche Gesamtlaufzeit ermittelt, falls folgende Bedingungen erfüllt sind:
Falls die genannten Bedingungen erfüllt sind, muss nach den Vorgaben der PangV der heutige Stand des Index oder Referenzzinssatzes in die Effektivzinsberechnung einbezogen werden. Es wird dann für die Berechnung unterstellt, dass der heutige Stand des Index oder des Referenzzinssatzes den Sollzins für die Zeit nach Ablauf der Zinsfestschreibung bildet. Das kann bei den aktuellen Kapitalmarktverhältnissen dazu führen, dass für die Zeit nach dem Ende der Sollzinsbindung ein niedriger Sollzins für die Berechnung des effektiven Jahreszinses angenommen wird (angenommener Anschlusszins nach Ablauf der Sollzinsbindung) und damit der effektive Jahreszins unter dem gebundenen Sollzins (vorher "Festzins" genannt) liegt.
Für Sie als Baufinanzierungsinteressent heißt das: Vergleichen Sie zusätzlich zum Sollzins (früher "Nominalzins") die für Ihre Baufinanzierung zu entrichtende monatliche Rate, die Darlehenslaufzeit, die Restschuld nach Ende der Sollzinsbindung sowie die Summe aller gezahlten Sollzinsen. Wir weisen Sie außerdem auf den Vergleichszinssatz hin, welcher auf Basis einer einheitlichen Effektivzinsberechnung über die Dauer der Sollzinsbindung berechnet wird. Oder wenden Sie sich einfach direkt an Ihren unabhängigen Berater, der Ihnen einen objektiven Vergleich bietet.